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Gesellschafter können keine Kapitalverluste durch die Aussetzung der Aktiennotierung geltend machen

Die Situation von Unternehmen, die ihre Börsennotierung aussetzen, sorgt bei den Aktionären für Unsicherheit hinsichtlich der steuerlichen Behandlung ihrer Beteiligungen. Kürzlich hat die Generaldirektion für Steuern (DGT) den genauen Zeitpunkt klargestellt, an dem ein Gesellschafter einen Kapitalverlust in seiner Einkommensteuererklärung (IRPF) anerkennen kann.

Was die DGT entschieden hat

Das beratende Organ hat festgestellt, dass die Aussetzung der Notierung von Aktien für sich genommen nicht das Vorliegen eines Kapitalverlustes bedeutet. Damit eine Vermögensänderung eintritt, die die Sparbasis beeinflusst, muss eine effektive Übertragung oder ein Erlöschen der Inhaberschaft vorliegen.

Gemäß der festgelegten Kriterien gibt es zwei Hauptszenarien, in denen der Gesellschafter ein Ergebnis anrechnen kann:

  • Auflösung und Liquidation: Der Verlust gilt nur dann als gegeben, wenn die Auflösung der Gesellschaft und deren anschließende Liquidation erfolgt, wobei der Wert der Aktiva gegenüber dem Anschaffungswert ermittelt wird.
  • Übertragung an Dritte: Der Verkauf der Aktien generiert einen Kapitalgewinn oder -verlust, der auf der Differenz zwischen dem Anschaffungswert und dem Veräußerungswert basiert.

Was das für Sie bedeutet

Wenn Sie eine Privatperson sind, die Aktien eines Unternehmens besitzt, das nicht mehr notiert wird, können Sie keinen Verlust in Ihrer IRPF anmelden, nur weil die Liquidität fehlt oder der Marktwert aufgrund der Aussetzung gesunken ist. Die Vorschriften verlangen eine tatsächliche Vermögensänderung, damit die steuerliche Auswirkung anrechenbar ist.

Dieses Kriterium bedeutet, dass der Wert Ihrer Investition latent bleibt und keine steuerlichen Auswirkungen hat, solange die Gesellschaft besteht und Sie die Inhaberschaft an den Aktien behalten, unabhängig davon, wie schwierig es ist, diese Werte am Markt zu handeln.

Was ratsam ist

Angesichts der Aussetzung der Notierung Ihrer Vermögenswerte ist es notwendig, die Ausstiegsstrategie oder die Situation der emittierenden Gesellschaft zu bewerten. Die Bestimmung des richtigen steuerlichen Zeitpunkts hängt davon ab, ob man sich für den Verkauf der Beteiligung entscheidet oder ob die Gesellschaft in einen Liquidationsprozess eintritt. Jede Situation erfordert eine technische Analyse, um den anwendbaren Anschaffungs- und Veräußerungswert zu ermitteln und Fehler bei der Sparbasis zu vermeiden.

Häufige Fragen

Kann ich einen Verlust anmelden, wenn meine Aktien nicht mehr an der Börse verkauft werden können?
Nein, die Aussetzung der Notierung ist kein steuerpflichtiger Tatbestand; es muss eine Übertragung oder eine Liquidation der Gesellschaft stattfinden.
Wann wird der Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf von Aktien berechnet?
Die Berechnung erfolgt zum Zeitpunkt der Übertragung, indem der Anschaffungswert mit dem Veräußerungswert verglichen wird.
Offizielle verbindliche Auskunft V5676-26
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Auf einen konkreten Fall anwenden

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