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Geschürfte Kryptowährungen werden als Vorräte behandelt und bei Verkauf besteuert

Die steuerliche Behandlung von digitalen Vermögenswerten, die durch Mining-Prozesse erworben wurden, wurde durch die jüngste Entscheidung der Dirección General de Tributos (DGT) festgelegt. Die Anfrage befasst sich mit der Art und Weise, wie diese Erträge in die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades) einzubeziehen sind.

Was die DGT entschieden hat

Die Dirección General de Tributos stellt fest, dass durch Mining-Aktivitäten gewonnene Kryptowährungen buchhalterisch und steuerlich als Vorräte klassifiziert werden. Folglich muss ihre Bewertung entsprechend ihren Herstellungskosten erfolgen.

Hinsichtlich des Zeitpunkts der Besteuerung wird der Ertrag nicht in dem Moment anerkannt, in dem die Kryptowährung erworben wird, sondern erst dann, wenn die Kontrolle über diesen Vermögenswert auf einen Dritten übertragen wird, und zwar in Höhe der erhaltenen Gegenleistung. Darüber hinaus erlaubt die Rechtslage die folgenden Behandlungen:

  • Abschreibungen auf diese Vorräte sind steuerlich abzugsfähig.
  • Eine Rückgängigmachung dieser Abschreibungen ist möglich, wenn die Ursachen für die Wertminderung entfallen.
  • Die Anerkennung von Wertsteigerungen der Kryptowährungen ist nicht zulässig, solange diese im Inventar des Unternehmens verbleiben.

Was das für Sie bedeutet

Wenn Ihr Unternehmen Kryptowährungen mit dem Ziel des Handels schürft, können Sie keine Gewinne aus der bloßen Wertsteigerung des Marktwerts Ihrer Vermögenswerte verbuchen, solange Sie diese in Ihrem Besitz halten. Die steuerliche Auswirkung tritt ausschließlich zum Zeitpunkt des Verkaufs oder der Übertragung ein.

Dieses Kriterium verpflichtet Unternehmen in diesem Sektor dazu, eine strenge Kontrolle über die Herstellungskosten jeder geschürften Einheit zu führen, da dieser Wert die Grundlage für die Ermittlung des Gewinns oder Verlusts bei der späteren Verkaufsoperation bildet.

Was ratsam ist

Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, müssen sicherstellen, dass ihr Bewertungssystem für Vorräte den Anforderungen des Körperschaftsteuergesetzes (Ley del Impuesto sobre Sociedades, LIS) entspricht. Es ist notwendig, Kontrollmechanismen zu implementieren, die eine präzise Identifizierung der Herstellungskosten ermöglichen und die Zeitpunkte von Wertminderungen oder deren Rückgängigmachung korrekt dokumentieren, um Unstimmigkeiten mit der Verwaltung zu vermeiden.

Häufige Fragen

Wann muss ich das Einkommen aus dem Mining von Kryptowährungen deklarieren?
Der Ertrag muss anerkannt werden, wenn die Kontrolle über die Kryptowährungen auf einen Dritten übertragen wird.
Kann ich die Wertsteigerung meiner geschürften Kryptowährungen versteuern?
Nein, die Rechtslage erlaubt keine Anerkennung von Wertsteigerungen dieser Vorräte.
Offizielle verbindliche Auskunft V5637-26
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