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Gerichtskosten, die aufgrund eines Urteils gezahlt werden müssen, können als Vermögensverlust deklariert werden

Die steuerliche Behandlung von Ausgaben aus Gerichtsverfahren hat Zweifel an deren Natur im Vergleich zur Regelung der Einkommensteuer für natürliche Personen (IRPF) aufgeworfen. Nach einer aktuellen verbindlichen Auskunft wurde die Möglichkeit geklärt, diese Beträge in der Einkommensteuererklärung anzusetzen.

Was die DGT entschieden hat

Die Generaldirektion für Steuern (DGT) hat festgestellt, dass die Zahlung der Prozesskosten der siegreichen Partei, die sich aus einem gerichtlichen Urteil ergibt, einen Vermögensverlust darstellt. Dieses Kriterium basiert darauf, dass diese Auszahlung die Zusammensetzung des Vermögens des Steuerpflichtigen effektiv verändert.

Die Entscheidung legt folgende Kernpunkte fest:

  • Art der Ausgabe: Sie wird nicht als Konsumausgabe, sondern als Vermögensminderung betrachtet.
  • Zeitpunkt der steuerlichen Berücksichtigung: Der Betrag muss in dem Veranlagungszeitraum angegeben werden, in dem das gerichtliche Urteil rechtskräftig wird.
  • Steuerliche Behandlung: Der Verlust wird in die allgemeine Bemessungsgrundlage integriert, wobei die in der geltenden Rechtsvorschrift festgelegten Verrechnungsregeln angewendet werden.

Was das für Sie bedeutet

Wenn Sie Partei in einem Gerichtsverfahren waren und das Urteil Sie zur Zahlung der Kosten der Gegenseite verpflichtet, ist diese Auszahlung keine Ausgabe ohne steuerliche Wirkung. Da sie als Vermögensverlust anerkannt wird, können Sie diesen Betrag nutzen, um Ihre allgemeine Bemessungsgrundlage im entsprechenden Steuerjahr zu reduzieren.

Es ist wichtig zu unterscheiden, dass dieses Recht nur entsteht, wenn eine gerichtliche Verurteilung vorliegt, die zur Zahlung dieser Kosten verpflichtet, da dies der Umstand ist, der die für die Anwendung erforderliche Vermögensänderung auslöst.

Was ratsam ist

Um dieses Kriterium anzuwenden, ist ein rechtskräftiges gerichtliches Urteil erforderlich, das die Zahlungspflicht belegt, sowie die Belege über die geleisteten Zahlungen. Da die Integration dieser Verluste in die allgemeine Bemessungsgrundlage spezifischen Verrechnungsregeln unterliegt, muss die jeweilige Situation des Steuerpflichtigen bewertet werden, um sicherzustellen, dass die Angabe im richtigen Steuerjahr und im Rahmen des IRPF-Gesetzes 35/2006 erfolgt.

Häufige Fragen

Wann muss ich die Zahlung der Prozesskosten angeben?
Dies muss in dem Veranlagungszeitraum geschehen, in dem das gerichtliche Urteil rechtskräftig wird.
Wo wird dieser Betrag in der Einkommensteuererklärung aufgeführt?
Er wird unter Anwendung der Verrechnungsregeln des IRPF in die allgemeine Bemessungsgrundlage einbezogen.
Offizielle verbindliche Auskunft V5351-26
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