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Eigentümergemeinschaften wenden keine Mehrwertsteuer auf die Übertragung von Energieeinsparungen an

Das Management der Energieeffizienz in Gebäuden führt zu neuen Formen des wirtschaftlichen Ausgleichs. Eine davon ist die Übertragung der Energieeinsparungen, die nach der Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen erzielt wurden. Angesichts der Frage, ob diese wirtschaftliche Transaktion der Mehrwertsteuer (IVA) unterliegen muss, hat die Verwaltung ein entscheidendes Kriterium über die Art dieser Vorgänge veröffentlicht.

Was die DGT entschieden hat

Die Dirección General de Tributos (DGT) hat entschieden, dass die Übertragung von Energieeinsparungen nicht der IVA unterliegt, wenn die ausführende Person nicht den Status eines Unternehmers oder Freiberuflers besitzt. Im analysierten Fall übt die Eigentümergemeinschaft keine gewöhnliche unternehmerische oder freiberufliche Tätigkeit aus, was den Vorgang außerhalb des Anwendungsbereichs der Steuer platziert.

Da keine steuerpflichtige wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, hat die Gemeinschaft keine gesetzliche Verpflichtung, Rechnungen auszustellen. Die Vorschriften erlauben es jedoch, dass der Vorgang durch andere Arten von Dokumenten dokumentiert wird, die, obwohl sie nicht den Charakter einer Rechnung haben, dazu dienen, die durchgeführte Transaktion nachzuweisen.

Was das für Sie bedeutet

Wenn Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft sind, die Maßnahmen zur Energieeinsparung umgesetzt hat und beschlossen hat, diese Einsparungen zu übertragen, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Keine IVA: Der Vorgang wird keine zusätzlichen Kosten für die Mehrwertsteuer verursachen.
  • Natur der Gemeinschaft: Dieses Kriterium findet Anwendung, weil die Gemeinschaft als eine nicht gewinnorientierte Einheit ohne eigene unternehmerische Tätigkeit agiert.
  • Dokumentation: Obwohl keine Handelsrechnungen ausgestellt werden, muss die Gemeinschaft über Dokumente verfügen, die die Übertragung belegen, um die Transparenz bei der Verwaltung der Mittel zu gewährleisten.

Was ratsam ist

Bei der Umsetzung von Energieeffizienzprojekten, die die Übertragung von Einsparungen beinhalten, ist es notwendig, die Rechtsstruktur der Gemeinschaft und die Art der Übertragung zu prüfen. Jede Einsparungssituation und deren anschließende Kompensation muss analysiert werden, um sicherzustellen, dass die verwendete Dokumentation für die Zwecke der Gemeinschaft angemessen ist, ohne steuerliche Verpflichtungen einzugehen, die nicht ihrem Status als Nicht-Unternehmer entsprechen.

Häufige Fragen

Muss die Eigentümergemeinschaft für die Übertragung der Einsparung eine Rechnung ausstellen?
Nein, da sie weder Unternehmer noch Freiberufler ist, besteht keine Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen, obwohl andere Dokumente zur Nachweisbarkeit des Vorgangs verwendet werden können.
Warum wird auf diesen Vorgang keine IVA angewendet?
Weil die Eigentümergemeinschaft keine unternehmerische oder freiberufliche Tätigkeit ausübt, wodurch der Vorgang außerhalb des Anwendungsbereichs der Steuer liegt.
Offizielle verbindliche Auskunft V5425-26
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