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Direkt mit dem Bauunternehmen vereinbarte Verbesserungen unterliegen dem Mehrwertsteuersatz von 21 %

Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Bauarbeiten führt bei der Übergabe von Neubauwohnungen häufig zu Zweifeln. Eine aktuelle Entscheidung der Generaldirektion für Steuern (DGT) klärt das Szenario, in dem ein Käufer beschließt, Modifikationen oder Verbesserungen an seiner zukünftigen Wohnung vor der endgültigen Übergabe vorzunehmen.

Was die DGT entschieden hat

Die Anfrage untersucht, welcher Mehrwertsteuersatz (IVA) anzuwenden ist, wenn ein Erwerber einer Wohnung direkt mit dem Bauunternehmen die Durchführung von Verbesserungsarbeiten beauftragt. Das Kriterium der Verwaltung legt fest, dass diese Vorgänge mit dem Regelsatz von 21 % zu besteuern sind.

Die DGT begründet diese Entscheidung mit zwei Hauptgründen:

  • Fehlen eines Vertrags mit dem Bauträger: Um den ermäßigten Steuersatz von 10 % bei Bauausführungen anzuwenden, muss ein direkter Vertrag zwischen dem Bauträger und dem Auftragnehmer bestehen. Da der Erwerber die Verbesserungen direkt mit dem Bauunternehmen vereinbart, wird diese für den ermäßigten Steuersatz notwendige Verbindung unterbrochen.
  • Keine Renovierung oder Reparatur: Der für Renovierungs- oder Reparaturarbeiten geltende Satz von 10 % ist ebenfalls nicht anwendbar, da der Bau der Wohnung zuvor noch nicht abgeschlossen war. Damit diese Arbeiten als Reparaturen gelten, muss das Gebäude mindestens zwei Jahre vor Beginn der Arbeiten fertiggestellt worden sein.

Was das für Sie bedeutet

Wenn Sie eine Privatperson sind, die eine Wohnung im Bau erwirbt, müssen Sie berücksicht able, dass jede Modifikation oder Verbesserung, die Sie direkt beim Bauunternehmen anfordern, höhere steuerliche Kosten verursacht. Da der Satz von 21 % anstelle von 10 % angewendet wird, fällt der Endbetrag der Rechnung für diese Arbeiten höher aus als erwartet, falls man von der Anwendung des ermäßigten Satzes ausgegangen war.

Was ratsam ist

Es ist notwendig, die Vertragsstruktur zu bewerten, bevor man mit den Verbesserungen fortfährt. Bauträger und Bauunternehmen müssen präzise unterscheiden, ob der Verbesserungsvertrag mit dem Bauträger oder direkt mit dem Endkunden formalisiert wird, da von dieser Unterscheidung die korrekte Anwendung des Mehrwertsteuersatzes abhängt. Es wird empfohlen, die finanziellen Auswirkungen dieser Arbeiten auf das Gesamtbudget des Erwerbs zu analysieren, bevor neue Vereinbarungen mit dem Bauunternehmen unterzeichnet werden.

Häufige Fragen

Kann ich 10 % MwSt. anwenden, wenn die Wohnung neu ist?
Nur wenn die Arbeit im Rahmen eines direkten Vertrags mit dem Bauträger durchgeführt wird oder wenn die Wohnung bereits vor mehr als zwei Jahren fertiggestellt wurde.
Warum wird es nicht als Reparatur betrachtet?
Weil für die Einstufung als Reparatur der Bau mindestens zwei Jahre vor Beginn der Arbeiten abgeschlossen sein muss.
Offizielle verbindliche Auskunft V5419-26
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