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Betrugsopfer können den erlittenen Betrag in ihrer Einkommensteuer absetzen

Opfer von Täuschungen oder Wirtschaftsbetrug, die zu einer Verringerung ihres Vermögens führen, stehen vor der Frage, ob sie diesen Verlust in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) hat kürzlich die steuerliche Behandlung dieser Situationen klargestellt.

Was die DGT entschieden hat

Das beratende Organ hat festgestellt, dass der Gegenstand eines Betrugs einen Vermögensverlust darstellt, da er eine negative Veränderung des Vermögenswerts des Steuerpflichtigen bedeutet. Die Anwendung dieses Verlustes in der Einkommensteuer (IRPF) ist jedoch an die Erfüllung strenger Voraussetzungen gebunden.

Gemäß dem erlassenen Kriterium darf der Verlust, damit er steuerliche Auswirkungen hat, nicht als ungerechtfertigter Verlust gemäß Artikel 33.5.a) des Gesetzes 35/2006 betrachtet werden. Dies bedeutet, dass der Steuerpflichtige die Beweislast trägt und die Existenz des Betrugs sowie den wirtschaftlichen Verlust durch rechtlich zulässige Beweismittel nachweisen muss. Die Steuerverwaltung ist dafür zuständig, zu prüfen, ob die vorgelegten Unterlagen ausreichen, um den Verlust zu validieren.

Was das für Sie bedeutet

Wenn Sie durch eine Täuschung einen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben, wird dieses Geld nicht wie ein Verlust aus dem Verkauf eines Vermögenswertes behandelt, sondern als Vermögensverlust, der in die allgemeine Bemessungsgrundlage der Steuer einfließt. Das bedeutet, dass die steuerliche Auswirkung auf die Gesamtheit Ihrer Erträge berechnet wird und nicht auf der Spar-Bemessungsgrundlage.

Was ratsam ist

In einer solchen Situation ist es von entscheidender Bedeutung, alle Unterlagen zu sammeln, die die Täuschung und den Abfluss von Mitteln belegen können. Die Ausreichendheit der Beweise wird der entscheidende Faktor dafür sein, ob die Verwaltung den Abzug akzeptiert. Es wird empfohlen:

  • Kopien von Anzeigen bei den Polizeibehörden oder Gerichten aufzubewahren.
  • Nachweise über Überweisungen oder Bankbewegungen bereithalten, die den Schaden belegen.
  • Jegliche Kommunikation oder Dokumente vorhalten, die die erlittene Täuschung belegen.

Jeder Betrugsfall weist Besonderheiten auf, die analysiert werden müssen, um die Durchführbarkeit der steuerlichen Anwendung zu bestimmen.

Häufige Fragen

In welchem Teil der IRPF wird dieser Verlust angewendet?
Er wird in die allgemeine Bemessungsgrundlage integriert, da er nicht aus der Veräußerung von Vermögenswerten stammt.
Was passiert, wenn ich den Betrug nicht nachweisen kann?
Wenn der Verlust gemäß dem Gesetz 35/2006 als ungerechtfertigt gilt, hat er keine steuerlichen Auswirkungen auf die Erklärung.
Offizielle verbindliche Auskunft V5387-26
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