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Beiträge aus Sondervereinbarungen für Praktika sind in der Einkommensteuer (IRPF) abzugsfähig

Natürliche Personen, die Zahlungen an die Sozialversicherung über Sondervereinbarungen leisten, um Praktikums- oder Ausbildungszeiträume anzurechnen, haben ein Recht auf Abzug in ihrer Einkommensteuererklärung. Die Dirección General de Tributos (DGT) hat die steuerliche Behandlung dieser Beträge präzisiert und deren Abzugsfähigkeit an die Fälligkeit der Schuld gegenüber der Tesorería General de la Seguridad Social gekoppelt.

Was die DGT entschieden hat

Das Beratungsorgan hat festgelegt, dass die mittels Sondervereinbarungen geleisteten Beiträge als abzugsfähige Ausgaben von den Erträgen aus nichtselbstständiger Arbeit gelten. Der entscheidende Punkt der Entscheidung liegt in der zeitlichen Zuordnung dieser Ausgabe. Der Abzug muss in dem Veranlagungszeitraum erfolgen, in dem die Beiträge fällig werden.

Diese Fälligkeit richtet sich nach dem Zahlungssystem, das der Unterzeichner bei der Tesorería General der Sozialversicherung gewählt hat, sei es durch eine Einmalzahlung oder über ein Ratenzahlungssystem. Die Entscheidung unterstreicht, dass diese zeitliche Zuordnung unabhängig von den tatsächlich absolvierten Ausbildungszeiträumen ist und der im Vertrag vereinbarte Zahlungsplan Vorrang hat.

Was das für Sie bedeutet

Wenn Sie eine Sondervereinbarung abgeschlossen haben, damit Ihre Praktikumszeiträume für die Sozialversicherung angerechnet werden, stellen die gezahlten Beträge keine nicht abzugsfähige Ausgabe dar, sondern eine Ausgabe, die die Bemessungsgrundlage Ihrer Erträge aus nichtselbstständiger Arbeit reduziert. Der Zeitpunkt, an dem Sie diesen Abzug geltend machen können, fällt jedoch nicht zwangsläufig mit dem Jahr zusammen, in dem Sie das Praktikum absolviert haben, sondern mit dem Jahr, in dem die Zahlungspflicht gemäß dem gewählten Zahlungsmodell fällig wird.

Was ratsam ist

Es ist notwendig, das mit der Tesorería General der Sozialversicherung vereinbarte Zahlungssystem zu überprüfen, um das korrekte Steuerjahr zu bestimmen, in dem der Abzug angewendet werden muss. Da die Zuordnung von der Fälligkeit des Beitrags abhängt, ist es von entscheidender Bedeutung, die Unterlagen aufzubewahren, die die Vereinbarung und die Zahlungspläne belegen, um Fehler in der Einkommensteuererklärung (IRPF) zu vermeiden. Es wird empfohlen, jede Einzelsituation zu prüfen, um sicherzustellen, dass die zeitliche Zuordnung der geltenden Gesetzgebung entspricht.

Häufige Fragen

In welchem Jahr muss ich die Beiträge aus der Sondervereinbarung absetzen?
Im Steuerjahr, in dem die Beiträge gemäß dem gewählten Zahlungssystem fällig werden.
Hängt der Abzug davon ab, wann ich das Praktikum absolviert habe?
Nein, die zeitliche Zuordnung hängt von der Fälligkeit der Zahlung ab und nicht von den Ausbildungszeiträumen.
Offizielle verbindliche Auskunft V5364-26
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