Ausländische Geschäftsführer müssen die Kausalität ihrer Versetzung nachweisen, um das Beckham-Gesetz anzuwenden
Der Zugang zum Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer (bekannt als Beckham-Gesetz) hängt nicht allein vom steuerlichen Wohnsitz in Spanien ab, sondern von der Art des Grundes, der diesen Umzug veranlasst. Die Dirección General de Tributos (DGT) hat die notwendigen Voraussetzungen präzisiert, damit Geschäftsführer ausländischer Unternehmen dieses steuerliche Regime in Anspruch nehmen können.
Was die DGT entschieden hat
Die Steuerverwaltung hat festgelegt, dass für die Anwendung des in Artikel 93.1.b).2º des Gesetzes über die Einkommensteuer für natürliche Personen (LIRPF) vorgesehenen Sonderregimes ein Kausalzusammenhang zwischen der Versetzung nach Spanien und der Eigenschaft als Geschäftsführer des Unternehmens zwingend erforderlich ist.
Dies bedeutet, dass es nicht ausreicht, ein Führungsposten innezuhaben; der Steuerpflichtige muss nachweisen, dass sein Umzug in das spanische Staatsgebiet eine direkte Folge dieser Ernennung ist. Ohne diesen kausalen Zusammenhang ist der Zugang zu diesem Besteuerungsregime ausgeschlossen.
Darüber hinaus führt die Entscheidung eine zusätzliche Einschränkung in Bezug auf die Art des beschäftigenden Unternehmens ein. Wenn das Unternehmen, in dem die Funktion ausgeübt wird, den Charakter einer Vermögensverwaltung hat, darf der Geschäftsführer keine Beteiligung an diesem halten, die ihn zu einer nahestehenden Person macht, da dies das Wesen des Entsendungsregimes verändern würde.
Was das für Sie bedeutet
Wenn Sie eine ausländische Fachkraft sind, die plant, nach Spanien zu ziehen, um eine Geschäftsführung zu übernehmen, müssen Sie beachten, dass die Beweislast für das Vorliegen eines Kausalzusammenhangs bei Ihnen liegt. Die Tatsache, in Spanien zu leben und für ein ausländisches Unternehmen zu arbeiten, garantiert nicht automatisch das Recht, nach dem Sonderregime zu besteuern.
Die Unterscheidung zwischen einem Unternehmen, das eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, und einer Einheit mit dem Charakter einer Vermögensverwaltung ist entscheidend. Im zweiten Fall wird die Struktur Ihrer Beteiligung am Aktienkapital ein entscheidender Faktor für die Erfolgsaussichten Ihres Antrags bei der Steuerbehörde sein.
Was ratsam ist
Bevor Sie den Umzug formalisieren und die Anwendung des Sonderregimes beantragen, ist es notwendig, die Dokumentation zu prüfen, die den Grund für die Versetzung belegt. Es ist von grundlegender Bedeutung, Beweise dafür zu haben, dass die Ernennung zum Geschäftsführer der Auslöser ist, der den Wohnsitz in Spanien erfordert. Zudem sollte die Kapitalzusammensetzung des Unternehmens analysiert werden, um sicherzustellen, dass man im Falle von Vermögensverwaltungsgesellschaften nicht die Bedingung einer nahestehenden Person erfüllt.
Häufige Fragen
- Reicht es aus, Geschäftsführer eines ausländischen Unternehmens zu sein, um das Beckham-Gesetz anzuwenden?
- Nein, es muss nachgewiesen werden, dass der Umzug nach Spanien eine direkte Folge dieser Ernennung ist.
- Was passiert, wenn das Unternehmen eine Vermögensverwaltungsgesellschaft ist?
- Der Geschäftsführer darf keine Beteiligung halten, die ihn zu einer nahestehenden Person des Unternehmens macht.