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Allgemeine sozial geförderte Wohnungen unterliegen dem 10 %igen Mehrwertsteuersatz

Die Bestimmung des anzuwendenden Steuersatzes bei der Übergabe von sozial geförderten Wohnungen hat Zweifel an der Unterscheidung zwischen den verschiedenen Schutzregimen aufgeworfen. Kürzlich hat die Generaldirektion für Steuern (DGT) die steuerliche Behandlung präzisiert, die allgemein sozial geförderte Wohnungen bei Übergabe durch Bauträger erhalten müssen.

Was die DGT entschieden hat

Die Anfrage analysiert, ob die Übergabe einer allgemein sozial geförderten Wohnung vom ermäßigten Steuersatz von 4 % profitieren kann. Nach Analyse der geltenden Vorschriften hat das verbindliche Organ festgestellt, dass der 4 %ige Satz ausschließlich den folgenden Kategorien vorbehalten ist:

  • Sozial geförderte Wohnungen des Sonderregimes (Viviendas de protección oficial de régimen especial).
  • Wohnungen aus öffentlicher Förderung (Viviendas de promoción pública).
  • Sozial geförderte Wohnungen, die die für die vorgenannten festgelegten Parameter für Fläche, Preis und Einkommen nicht überschreiten.

Da allgemein sozial geförderte Wohnungen diese spezifischen Beschränkungsanforderungen nicht erfüllen, stellt die DGT fest, dass der ermäßigte Satz von 10 % anstelle von 4 % anzuwenden ist.

Was das für Sie bedeutet

Dieses Kriterium hat direkte Auswirkungen sowohl auf die Bauträger als auch auf die Endkäufer:

  • Für Bauträger: Unternehmen, die im Bereich der Immobilienentwicklung tätig sind, müssen bei ihren Abrechnungen für diese Art von Wohnungen den Satz von 10 % anwenden und den Fehler vermeiden, den 4 %igen Satz anzuwenden, der nur den Sonderregimes oder der öffentlichen Förderung mit strengen Grenzen entspricht.
  • Für Erwerber: Der Käufer einer allgemein sozial geförderten Wohnung muss aufgrund der Anwendung von 10 % Mehrwertsteuer (IVA) eine höhere Steuerbelastung tragen, als wenn ein sozial geförderter Wohnungsbau des Sonderregimes angewendet würde.

Was ratsam ist

Beim Erwerb von Immobilien mit sozialer Förderung ist es notwendig, das zugehörige Schutzregime der Wohnung genau zu überprüfen. Die Unterscheidung zwischen dem allgemeinen Regime und dem Sonderregime oder der öffentlichen Förderung bestimmt die Steuerlast der Transaktion. Es wird empfohlen, die technischen und rechtlichen Unterlagen der Immobilie zu analysieren, um die anwendbare Mehrwertsteuer zu bestätigen, bevor der Kaufvertrag formalisiert wird.

Häufige Fragen

Welche Wohnungen können mit 4 % Mehrwertsteuer besteuert werden?
Nur sozial geförderte Wohnungen des Sonderregimes, solche aus öffentlicher Förderung oder solche mit sozialer Förderung, welche die Grenzwerte für Fläche, Preis und Einkommen der vorgenannten Kategorien einhalten.
Wen betrifft diese Entscheidung der DGT?
Sie betrifft direkt die Bauträger, die mit 10 % fakturieren müssen, sowie Privatpersonen, die diese Art von Wohnungen erwerben.
Offizielle verbindliche Auskunft V5420-26
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