Abziehbarkeit von Wertverwaltungsgebühren für Nießbraucher in der Einkommensteuer (IRPF)
Die Dirección General de Tributos (DGT) hat ein relevantes Kriterium zur Verwaltung von Kosten erlassen, die sich aus dem Besitz von handelbaren Wertpapieren in Nießbrauchsverhältnissen ergeben. Die Anfrage konzentriert sich auf die Frage, ob Verwaltungs- und Depotgebühren für Wertpapiere von den Kapitalerträgen in der Einkommensteuer (IRPF) abziehbar sind.
Was die DGT entschieden hat
Das beratende Organ hat festgelegt, dass die Verwaltungs- und Depotgebühren für handelbare Wertpapiere für den Nießbraucher abziehbar sind. Die Grundlage dieser Entscheidung liegt darin, dass gemäß der zivilrechtlichen Regelung dem Nießbraucher die Erträge zustehen und er folglich verpflichtet ist, die für deren Erhalt notwendigen Kosten zu tragen.
Die DGT führt jedoch eine wichtige Einschränkung ein: Diese Kosten sind nicht abziehbar, wenn sie einer diskretionären und individualisierten Verwaltung von Investmentportfolios entsprechen. Zudem wird klargestellt, dass der Nackteigentümer diesen Abzug nicht geltend machen kann, da die Erträge nicht ihm gehören.
Was das für Sie bedeutet
Dieses Kriterium hat direkte Auswirkungen auf natürliche Personen, die das Nießbrauchsrecht an Aktien oder handelbaren Wertpapieren halten und Dividenden beziehen. Für diese Steuerpflichtigen bedeutet die Möglichkeit, die Verwahrungs- und Verwaltungskosten von der Bemessungsgrundlage ihrer Kapitalerträge abzuziehen, eine Optimierung ihrer Steuerlast.
Es ist entscheidend, die Art der Ausgabe zu unterscheiden. Während Standarddepot- und Verwaltungskosten abziehbar sind, sind solche, die mit einer personalisierten Portfolioverwaltung verbunden sind, von dieser Möglichkeit ausgeschlossen.
Was ratsam ist
Beim Vorhandensein dieser Art von Vermögenswerten ist Folgendes erforderlich:
- Die Inhaberschaft der Erträge korrekt zu identifizieren, um sicherzustellen, dass der Abzug dem richtigen Steuerpflichtigen zugewiesen wird.
- Zwischen ordentlichen Verwaltungsgebühren und den Kosten einer diskretionären Portfolioverwaltung zu unterscheiden.
- Sämtliche Unterlagen aufzubewahren, die die Art der Ausgaben belegen, um Unwägbarkeiten gegenüber der Steuerverwaltung zu vermeiden.
Jede Vermögenssituation weist Besonderheiten auf, die eine spezifische Analyse erfordern, um die korrekte Anwendung der geltenden Vorschriften zu bestimmen.
Häufige Fragen
- Kann der Nackteigentümer diese Kosten abziehen?
- Nein, da die Kapitalerträge ihm rechtlich nicht zustehen.
- Welche Art der Portfolioverwaltung verhindert den Abzug?
- Die diskretionäre und individualisierte Verwaltung von Investmentportfolios lässt die Abziehbarkeit der Kosten nicht zu.