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Eine Wohnungsbaugenossenschaft erkundigt sich, ob beim Erwerb von Gebäuden von Bauträgern zur Nutzungsüberlassung der ermäßigte MwSt.-Satz von 4 % angewendet werden kann. Die DGT erläutert, dass für die Anwendung dieses Satzes spezifische Bedingungen eines Sonderregimes für Vermietungen oder eine Einstufung als sozial geförderter Wohnraum erfüllt sein müssen.
Cuestión planteada Si a las adquisiciones de dichas viviendas por la entidad consultante les resultaría de aplicación el tipo del 4 por ciento del Impuesto sobre el Valor Añadido previsto en el artículo 91.Dos.1.6º de la Ley 37/1992.
Para aplicar el 4% de IVA en la adquisición de viviendas por entidades, se deben cumplir dos condiciones: aplicar el régimen especial de entidades dedicadas al arrendamiento de viviendas (Cap. III, Título VII de la LIS) y que las rentas del posterior arrendamiento tengan la bonificación del art. 49.1 de la LIS. Es posible aplicar el 4% si la entidad aún no cumple los requisitos pero tiene la intención confirmada de dedicarse al arrendamiento y cumplir la bonificación el año siguiente. De lo contrario, se aplicará el tipo del 10%.
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