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Ein Dienstleister bietet historische Stadtrundfahrten in elektrischen Tuk-Tuk-Fahrzeugen mit kulturellen Erläuterungen an. Die DGT stellt fest, dass diese Personenbeförderungsleistungen mit einem Mehrwertsteuersatz von 10 % steuerpflichtig sind und unter das IAE-Kapitel 755 fallen.
Cuestión planteada Si resulta aplicable el tipo reducido del 10 por ciento previsto en el artículo 91.Uno.2.1º de la Ley 37/1992, así como epígrafe del Impuesto sobre Actividades Económicas aplicable.
Los servicios de recorridos históricos en tuk-tuk se consideran transportes de viajeros, por lo que les aplica el tipo reducido del 10% de IVA según el artículo 91.Uno.2.1º de la Ley 37/1992. Respecto al Impuesto sobre Actividades Económicas, la actividad debe clasificarse en el grupo 755 de la sección primera de las Tarifas, correspondiente a "Agencias de viajes".
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