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Eine Wohnungsbaugenossenschaft (Cohousing) erkundigt sich, ob die Überlassung ihrer Wohnungen, die eine Möblierung sowie Reinigungs- und Verpflegungsleistungen umfassen, der Umsatzsteuer unterliegt oder von dieser befreit ist. Die DGT stellt fest, dass die Einbeziehung ergänzender Reinigungs- und Verpflegungsleistungen bei möblierten Wohnungen dazu führt, dass die Steuerbefreiung entfällt und die Leistung dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.
Cuestión planteada Si los servicios prestados por la cooperativa se encuentran sujetos y, en su caso, exentos del Impuesto sobre el Valor Añadido.
La cesión de uso de viviendas amuebladas que incluya servicios complementarios de limpieza periódica y comedor se considera sujeta al IVA al tipo reducido del 10%. Si las viviendas se entregan sin amueblar, la cesión de uso se considera sujeta pero exenta. El servicio de comedor se considera una prestación independiente, mientras que la limpieza quincenal se considera accesoria a la cesión de uso.
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