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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach den Auswirkungen seines Umzugs nach Panama im Oktober 2027 auf seinen steuerlichen Wohnsitz und den Quellensteuerabzug seiner Rente. Die DGT stellt klar, dass er aufgrund eines Aufenthalts von mehr als 183 Tagen in Spanien im Jahr 2027 weiterhin als steuerlicher Resident gilt und für dieses Jahr sein weltweites Einkommen in Spanien versteuern muss.
Cuestión planteada En caso de que comunique a la Administración tributaria española su cambio de residencia a Panamá en octubre de 2027, desea conocer:
En el año del traslado (2027), el contribuyente será residente fiscal en España por cumplir el criterio de permanencia de más de 183 días, debiendo tributar por su renta mundial. En años posteriores, si no cumple los criterios de residencia, tributará como no residente. Según el Convenio con Panamá, las pensiones por empleo anterior solo pueden someterse a imposición en el Estado de residencia (Panamá), por lo que estarán exentas de retención en España si se acredita la residencia fiscal en dicho país.
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