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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er nach dem Tod seines Ehegatten die gesamten Hypothekenraten für seinen selbstgenutzten Wohnsitz absetzen kann, obwohl ihm nur 50 % des Objekts gehören. Die DGT stellt klar, dass der Abzug an die Eigentumsverhältnisse gebunden ist und nur der Anteil abgezogen werden darf, der dem jeweiligen Eigentumsanteil entspricht.
Cuestión planteada Posibilidad del consultante de practicar la deducción por inversión en vivienda habitual en función de la totalidad de las cantidades que desde el fallecimiento de su cónyuge viene satisfaciendo por la amortización del 100% del préstamo, y no limitada al 50 por ciento del pleno dominio que ostenta sobre la misma. En su defecto posibilidad de aplicar la deducción por los hijos herederos.
El beneficio fiscal por inversión en vivienda habitual está ligado a la titularidad del pleno dominio del inmueble. Cuando se adquiere en proindiviso, cada contribuyente tiene derecho a la deducción en función de la parte alícuota que le corresponde del préstamo, siempre que esta se corresponda con su porcentaje de titularidad. Por tanto, el consultante solo puede deducirse las cantidades vinculadas a su parte indivisa (el 50%).
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