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Eine Steuerpflichtige erkundigt sich nach der Zuordnung von Erträgen aus Aktien und Einlagen, die mit Gemeinschaftsvermögen erworben wurden, aber auf den Namen des Ehegatten eingetragen sind. Die DGT stellt klar, dass die Inhaberschaft durch die Regeln der rechtlichen Inhaberschaft und die vorgelegten Beweise bestimmt wird und nicht allein durch die formale Registrierung.
Cuestión planteada Determinación de la individualización en el IRPF de los citados rendimientos.
La renta se obtiene en función de su origen, independientemente del régimen económico matrimonial. Los rendimientos del capital se atribuyen a los titulares de los bienes según las normas de titularidad jurídica y las pruebas aportadas. En bienes gananciales, la titularidad se atribuye por mitad a cada cónyuge, salvo que se justifique otra cuota. Si no se acredita la titularidad, la Administración considerará titular a quien figure en registros públicos o fiscales.
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