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Eine Gemeinde fragt an, ob der Erwerb von Immobilien im Rahmen einer Globalübertragung von Aktiva und Passiva die Steuerbefreiung für die Erstlieferung von Neubauten erschöpft. Die DGT antwortete, dass bei Anwendung der Nichtunterwerfung aufgrund der Übertragung einer wirtschaftlichen Einheit die spätere Übergabe der Wohnung als Erstlieferung gilt und der MwSt. unterliegt.
Cuestión planteada Si la referida cesión global de activo y pasivo agotó la primera transmisión del referido inmueble a efectos de lo exención prevista en el artículo 20.Uno.22º de la Ley 37/1992. En su caso, tipo impositivo aplicable a la transmisión actual de la vivienda.
Si la adquisición de los inmuebles se realiza bajo el supuesto de no sujeción del artículo 7.1º de la Ley 37/1992, la transmisión posterior de la vivienda no se considera segunda entrega. En el caso de arrendamientos con opción de compra, la entrega de bienes se produce cuando se ejercita la opción, siendo esta una primera entrega sujeta a IVA. El tipo aplicable será el 4% si es vivienda de protección oficial (régimen especial o promoción pública) o el 10% en otros casos.
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