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Neue Leitfäden zu den jüngsten Steuer- und Aufenthaltsänderungen in Spanien.
Periodische Analysen und technische Dokumente
Ein Bürger erkundigt sich, ob bei der definitiven Zulassung eines Sportbootes von über acht Metern Länge, das bereits in Spanien genutzt wurde, die Sondersteuer auf bestimmte Transportmittel (IEDMT) zu entrichten ist. Die DGT stellt klar, dass die Steuer nicht anfällt, wenn nachgewiesen wird, dass die Steuer für die Nutzung oder den Verkehr bereits durch Selbstveranlagung und Zahlung geleistet wurde.
Cuestión planteada Sujeción al Impuesto Especial sobre Determinados Medios de Transporte
La primera matriculación definitiva de la embarcación no estará sujeta al IEDMT si el impuesto correspondiente al hecho imponible de "circulación o utilización en España" fue objeto de autoliquidación e ingreso según el artículo 65.5 de la LIE. El obligado tributario debe poder acreditar que dicho pago se realizó en los términos establecidos en la normativa.
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