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Ein Unternehmen erkundigt sich, ob der Verkauf eines Baugrundstücks mit einem laufenden Baugenehmigungsverfahren die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens (Inversión del sujeto pasivo) erlaubt. Die DGT stellt fest, dass die Lieferung unterliegt, wenn das Grundstück als Baugrundstück gilt oder Erschließungsmaßnahmen bereits begonnen wurden. Die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ist möglich, sofern eine tatsächliche Belastung durch städtebauliche Auflagen vorliegt.
Cuestión planteada Si resultaría de aplicación el supuesto de inversión del sujeto pasivo previsto en el artículo 84.Uno.2º.e) de la Ley 37/1992.
La entrega de terrenos que son solares o cuentan con licencia administrativa para edificar está sujeta a IVA por exclusión de la exención. Si la transmisión se realiza habiendo satisfecho el transmitente costes de transformación física o se han iniciado obras de urbanización, el terreno se considera en curso de urbanización y está sujeto al impuesto. La inversión del sujeto pasivo del artículo 84.Uno.2º.e) es aplicable a la transmisión de terrenos afectos al pago de cargas de urbanización, al constituir estas una garantía real.
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