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V5021-26 8. Juni 2026 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · valor de mercado

Zuweisung einer Immobilie zur Tilgung eines Kredits muss steuerlich zum Marktwert bewertet werden

Ein Unternehmen erkundigt sich nach der Bewertung einer gerichtlich zugewiesenen Immobilie zur Tilgung eines Hypothekarkredits sowie nach der steuerlichen Behandlung des daraus resultierenden Verlusts. Die DGT stellt klar, dass die Immobilie steuerlich zu ihrem Marktwert zu bewerten ist und die Differenz zwischen dem steuerlichen Wert des Kredits und dem Marktwert des Vermögenswertes in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Es wird die Frage aufgeworfen, ob aus Sicht der Körperschaftsteuer die aus dem beschriebenen Vorgang resultierende steuerliche Behandlung korrekt ist, insbesondere hinsichtlich der Bewertung der zugesprochenen Immobilie und der buchhalterischen Erfassung des Verlusts aus der Anpassung dieses Vermögenswerts an seinen aktuellen wirtschaftlichen Wert.

Die Entscheidung der DGT

Los elementos patrimoniales recibidos por permuta deben valorarse por su valor de mercado. La entidad debe integrar en la base imponible la diferencia entre el valor de mercado del elemento adquirido y el valor fiscal del entregado en el periodo en que se realice la operación. Si el inmueble es inmovilizado no amortizable, la diferencia entre su valor contable y fiscal se integrará en el periodo en que se transmita o se dé de baja.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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