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V5016-26 5. Juni 2026 · SG de Tributos Kriterium gültig
OTRO · declaración informativa

Wechsel von deutscher zu spanischer IBAN und Auswirkungen auf die Meldepflicht für Auslandsvermögen

Ein in Spanien steuerpflichtiger Resident fragt an, ob Konten und Wertpapiere bei einem deutschen Institut nach der Migration des Barvermögens auf eine spanische IBAN gemeldet werden müssen. Die DGT stellt fest, dass das Bankkonto nicht mehr als Auslandskonto gilt und die Bank melden muss, die Meldepflicht für Wertpapiere jedoch von deren Standort abhängt.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada 1-. Obligatoriedad en la presentación de la declaración informativa sobre bienes o derechos situados en el extranjero, al amparo de los artículos 42 bis y 42 ter del RGAT.

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