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Ein Unternehmen erkundigte sich nach der steuerlichen Behandlung einer Wertminderung und der anschließenden Ausbuchung einer österreichischen Tochtergesellschaft infolge eines Insolvenzverfahrens. Die DGT stellt klar, dass der Aufwand bei einem buchhalterischen Klassifizierungsfehler in dem Zeitraum abzugsfähig ist, in dem die buchhalterische Erfassung der Ausbuchung des Vermögenswerts erfolgt.
Cuestión planteada Cuál es el tratamiento fiscal que debe darse al deterioro y reclasificación, teniendo en cuenta teniendo en cuenta que la entidad consultante ha sido consciente en el ejercicio 2015 de esta situación.
Si se produce un error contable donde se registró un deterioro en lugar de una baja, el gasto debe imputarse fiscalmente en el periodo en que se realice el reconocimiento contable de la baja del activo. En este caso, el gasto registrado por deterioro en 2013 y reclasificado como baja en 2014 es deducible en el ejercicio 2014. Se aplican las reglas de imputación temporal para errores contables sin impacto en la cuenta de reservas.
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