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V4623-16 31. Oktober 2016 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · inversión del sujeto pasivo

Anwendung der Reverse-Charge-Regelung bei Bauleistungen von Gesellschaftern an eine ARGE

Eine Anfrage befasst sich mit der Frage, ob die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge) bei Leistungen anzuwenden ist, die Gesellschafter einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) an die ARGE selbst fakturieren. Die DGT stellt fest, dass dies bei Bauleistungen oder der Überlassung von Personal im Zusammenhang mit Bau- oder Erschließungsmaßnahmen zulässig ist, unabhängig davon, ob der Auftragnehmer Gesellschafter der ARGE ist.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Las que se relacionan en los hechos.

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