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Es wurde angefragt, wie Vergütungen zu behandeln sind, die eine Handelsgesellschaft an ihre Gesellschafter für erbrachte Dienstleistungen zahlt. Die DGT stellt fest, dass diese Einkünfte als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu besteuern sind, da sie nicht die Voraussetzungen für Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit erfüllen.
Cuestión planteada Tributación de las retribuciones que satisfaga la sociedad a sus socios por los servicios prestados a la misma.
Si la sociedad civil tiene objeto mercantil, los rendimientos satisfechos a los socios por servicios distintos de su cargo de administrador se consideran rendimientos del trabajo según el artículo 17.1 de la LIRPF. Esto se debe a que no concurren los requisitos de los párrafos primero y segundo del artículo 27.1 de la LIRPF para ser considerados rendimientos de actividades económicas. La valoración de dichas retribuciones debe realizarse por su valor normal de mercado.
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