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V4107-16 26. September 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención por trabajos en el extranjero

Befreiung bei Auslandstätigkeiten setzt Leistung an gebietsfremde Einheit oder Betriebsstätte voraus

Ein Unternehmen erkundigt sich nach den Voraussetzungen für die Anwendung der Einkommensteuerbefreiung (IRPF) bei im Ausland erbrachten Leistungen, insbesondere bei konzerninternen Dienstleistungen. Die DGT stellt klar, dass die Leistung einen Vorteil oder Nutzen für die gebietsfremde Einheit bringen muss und dass die Befreiung mit dem Regime für Überentgelte unvereinbar ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage In Bezug auf die in Artikel 7 Buchstabe p des Einkommensteuergesetzes für natürliche Personen vorgesehene Befreiung: ist eine Mindestdauer der Entsendung erforderlich?; welche Tätigkeiten können im Allgemeinen bei der Erbringung von Dienstleistungen zwischen einer spanischen Muttergesellschaft und einer ausländischen Zweigstelle oder einer spanischen Muttergesellschaft und einer ausländischen Tochtergesellschaft von der Befreiung profitieren?; ist im Falle der Erbringung von Dienstleistungen zwischen Unternehmen der Gruppe eine Weiterverrechnung der Kosten des entsandten Arbeitnehmers erforderlich?; Berechnungsmethode des steuerfreien Einkommens; ist die Befreiung mit dem Erhalt von Tagegeldern vereinbar, die gemäß Artikel 9.A.3 des RIRPF von der Besteuerung ausgenommen sind?

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