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V4096-15 21. Dezember 2015 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · canje de valores

Anwendung des Sonderregimes für Umtausch von Anteilen bei Erfüllung rechtlicher Voraussetzungen und wirtschaftlicher Gründe

Der Anfragende erkundigt sich, ob eine Übernahme von Geschäftsanteilen zur Gründung einer Holdinggesellschaft unter das Sonderregime für den Umtausch von Anteilen fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Gesellschaft die Mehrheit der Stimmrechte erwirbt, die Anforderungen des Artikels 80 des LIS erfüllt werden und die Transaktion auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruht statt auf einer rein steuerlichen Absicht.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die beschriebene Transaktion unter das Sondersteuerregime des Kapitels VII des Titels VII des Körperschaftsteuergesetzes 27/2014 vom 27. November fallen kann.

Die Entscheidung der DGT

Um das Sonderregime für den Wertpapieraustausch anzuwenden, muss das erwerbende Unternehmen die Mehrheit der Stimmrechte des beteiligten Unternehmens erlangen und die Anforderungen des Artikels 80 des LIS erfüllen. Darüber hinaus darf die Transaktion gemäß Artikel 89.2 des LIS nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielen, sondern muss aus triftigen wirtschaftlichen Gründen wie der Umstrukturierung oder Rationalisierung von Aktivitäten erfolgen. Gründe wie die Zentralisierung von Investitionen, die Risikotrennung und die Vereinheitlichung der Aktionärspolitik können als triftige wirtschaftliche Gründe angesehen werden.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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