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Ein in Spanien ansässiger Arbeitnehmer, der auf einem Bagger in Costa Rica für ein niederländisches Unternehmen tätig ist, erkundigt sich nach der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung für Auslandsarbeit. Die DGT stellt klar, dass diese anwendbar ist, sofern die Anforderungen des LIRPF erfüllt sind, wobei die Befreiung nur die tatsächlich im Ausland verbrachten Tage abdeckt.
Cuestión planteada Si resulta aplicable la exención prevista en la letra p) del artículo 7 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas. En caso afirmativo, si la totalidad de los rendimientos percibidos por dichos trabajos estaría exenta hasta el límite de 60.100 euros, incluyendo los rendimientos percibidos en los períodos de descanso.
La exención del artículo 7.p) de la LIRPF requiere que los trabajos se realicen para una entidad no residente o establecimiento permanente en el extranjero y que el país no sea paraíso fiscal. Solo estarán exentos los rendimientos devengados durante los días que el trabajador esté efectivamente desplazado al extranjero. Para calcular la parte exenta, se debe aplicar un criterio de reparto proporcional según el número de días del año, incluyendo las retribuciones específicas.
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