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Eine Gesellschaft erkundigt sich, ob in der Dominikanischen Republik gezahlte Körperschaftsteuer in Spanien steuerlich abzugsfähig ist. Die DGT stellt klar, dass diese nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig ist, mit Ausnahme des Betrags, der nicht über die Methode der Anrechnung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf die Bemessungsgrundlage angerechnet werden kann.
Cuestión planteada Si dichos impuestos son deducibles en España.
Los gastos por Impuesto de Sociedades no son fiscalmente deducibles según el artículo 15 de la LIS. No obstante, según el artículo 31 de la LIS, la parte del impuesto satisfecho en el extranjero que no sea objeto de deducción en la cuota íntegra podrá tener la consideración de gasto deducible, siempre que se corresponda con la realización de actividades económicas en el extranjero.
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