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Es wird die Frage nach der Abzugsfähigkeit von Vergütungen eines Gesellschafters im Rahmen der Körperschaftsteuer aufgeworfen, der sowohl als Geschäftsführer als auch als freiberuflich Tätiger agiert. Die DGT stellt klar, dass beide Arten von Vergütungen abzugsfähig sind, sofern sie die Anforderungen der buchhalterischen Erfassung, der Periodenabgrenzung, der Korrelation mit dem Ertrag und der dokumentarischen Nachweisbarkeit erfüllen.
Aufgeworfene Frage 1) Ob die vom geschäftsführenden Gesellschafter erhältene Vergütung bei der Ausübung seiner spezifischen Aufgaben in seiner Funktion sowie als Vergütung für die der Gesellschaft im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erbrachten Dienstleistungen im Rahmen der Körperschaftsteuer abziehbar wäre.
En el Impuesto sobre Sociedades, las retribuciones por servicios profesionales y las del cargo de administrador son deducibles si cumplen con la inscripción contable, el devengo, la correlación de ingresos y gastos y la justificación documental. En IRPF, los servicios profesionales pueden ser rendimientos de actividad económica si el socio está en el régimen de autónomos y la actividad es propia del objeto social de la entidad. Para el IVA, la sujeción depende de si el socio actúa con independencia o subordinación, analizando la ordenación de medios propios, el riesgo económico y la responsabilidad.
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