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Es wurde angefragt, ob ein Bonus für das Erreichen von Zielen in die Berechnung der steuerfreien Abfindung bei einer Massenentlassung einbezogen werden muss. Die Generaldirektion für Sicherheit (DGT) stellt klar, dass die Steuerbefreiung auf den im Arbeitsstatut festgelegten Betrag für eine unrechtmäßige Kündigung sowie auf ein Maximum von 180.000 Euro begrenzt ist.
Cuestión planteada Aplicación de la exención contemplada en el artículo 7.e) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas. Determinación del salario a efectos del cómputo de la indemnización, inclusión del bono por cumplimiento de objetivos.
En despidos colectivos por causas económicas, técnicas, organizativas, de producción o fuerza mayor, la parte exenta de la indemnización es la que no supere los límites obligatorios del Estatuto de los Trabajadores para el despido improcedente, con un límite máximo de 180.000 euros. Para contratos posteriores al 12 de febrero de 2012, el límite es de 33 días de salario por año de servicio hasta 24 mensualidades. La determinación de qué componentes integran el salario para el cómputo de la indemnización se rige por la normativa laboral.
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