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Ein Unternehmen erkundigt sich, ob Mitarbeiter, die zur Betreuung eines italienischen Kunden nach Italien entsandt werden, die Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten in Anspruch nehmen können. Die DGT stellt klar, dass diese Befreiung unter Einhaltung der gesetzlichen Höchstgrenze anwendbar ist, sofern die Mitarbeiter in Spanien steuerpflichtig sind.
Cuestión planteada En relación con los empleados desplazados a Italia para atender los servicios derivados de un contrato con un cliente residente en Italia, si les resulta de aplicación la exención prevista en el artículo 7 p) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas y, en su caso, retención aplicable a los mismos.
Para aplicar la exención del artículo 7 p) de la LIRPF, el trabajador debe ser residente fiscal en España y realizar los trabajos para una entidad no residente o un establecimiento permanente en el extranjero. En este caso, se cumplen los requisitos al ser el destinatario de los servicios un cliente no residente en España y al tratarse de un país con convenio de intercambio de información. La exención tiene un límite de 60.100 euros anuales y es incompatible con el régimen de excesos excluidos de tributación.
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