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V3615-20 21. Dezember 2020 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ITPAJD · arrendamiento rústico

Es gibt keine Befreiungen oder Vergünstigungen in der ITPAJD für landwirtschaftliche Pachtverträge

Es wird angefragt, ob landwirtschaftliche Pachtverträge steuerliche Vorteile in der ITPAJD genießen, wenn der Pächter Inhaber eines vorrangigen landwirtschaftlichen Betriebs ist oder eine Erstansiedlungshilfe erhalten hat. Die DGT antwortet, dass die geltenden Vorschriften keine steuerlichen Anreize für diese Art von Verträgen vorsehen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob es eine Befreiung oder Vergünstigung in der ITPAJD gibt, die auf landwirtschaftliche Pachtverträge anwendbar ist, wenn der Pächter eine Erstansiedlungshilfe erhalten hat oder Inhaber eines vorrangigen landwirtschaftlichen Betriebs ist.

Die Entscheidung der DGT

Das Gesetz 19/1995 sieht steuerliche Vergünstigungen in der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie in der ITPAJD für verschiedene Fälle von entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragungen vor, wie etwa den Erwerb landwirtschaftlicher Betriebe oder die Bestellung von Hypothekendarlehen. Es gibt jedoch keinen steuerlichen Anreiz, der auf landwirtschaftliche Pachtverträge anwendbar ist.

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