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Der Anfragende erkundigt sich, ob die Umstrukturierung einer Unternehmensgruppe zur Isolierung von Vermögenswerten für eine künftige Immobilienaktivität einen gültigen wirtschaftlichen Grund für das Umtauschregime darstellt. Die DGT stellt fest, dass die Transaktion nach den geschilderten Sachverhalten als durch gültige wirtschaftliche Gründe motiviert angesehen werden kann.
Cuestión planteada Si los motivos económicos anteriormente expresados para efectuar las operaciones descritas, estarían comprendidos dentro de los motivos económicos válidos para poder optar en relación al canje de valores previsto al régimen fiscal especial del capítulo VII del título VII de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades.
Para aplicar el régimen especial de canje de valores, la entidad debe adquirir participaciones que le permitan obtener la mayoría de derechos de voto y cumplir los requisitos del artículo 80 de la LIS. El artículo 89.2 de la LIS excluye el régimen si la operación tiene como principal objetivo el fraude o la evasión fiscal, o si no se efectúa por motivos económicos válidos. En este caso, la finalidad de salvaguardar activos de la entidad A frente a la futura actividad inmobiliaria, mediante la creación de una holding, puede considerarse un motivo económico válido.
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