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Die Anfragende möchte wissen, ob Dividenden einer niederländischen Gesellschaft (H), die aus Rücklagen aus dem Verkauf einer spanischen Tochtergesellschaft (E) stammen, steuerbefreit sind. Die DGT stellt fest, dass die Befreiung gemäß Artikel 21 des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) anwendbar ist, sofern die Voraussetzungen für die Beteiligung und den steuerlichen Wohnsitz erfüllt sind.
Cuestión planteada Si la exención del artículo 21 de la Ley del Impuesto sobre Sociedades resultará de aplicación a los dividendos que H distribuya a X, con cargo a las reservas acumuladas en Holanda procedentes de la transmisión de las acciones de E. Dicha distribución no generará un gasto fiscalmente deducible en la entidad H.
La exención del artículo 21 de la LIS es aplicable a los dividendos distribuidos por H con cargo a reservas de la transmisión de acciones de E. El requisito de participación se cumple si la participación indirecta en E era superior al 5% y se mantuvo al menos un año antes de la transmisión. El requisito de la entidad participada no residente se entiende cumplido si se aplica el Convenio de doble imposición entre España y los Países Bajos que contiene cláusula de intercambio de información.
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