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Ein Unternehmen mit Sitz auf dem spanischen Festland und einer Betriebsstätte in Ceuta erkundigt sich, ob die Steuervergünstigung gemäß Artikel 33 des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) in Anspruch genommen werden kann, wenn der gesamte Umsatz auf dem Festland erzielt wird. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt klar, dass die Vergünstigung für die durch die Betriebsstätte in Ceuta erzielten Einkünfte unter Einhaltung der gesetzlichen Grenzen gewährt werden kann.
Cuestión planteada Si dicha entidad podría aplicar por los 8 puestos de trabajo la bonificación prevista en el artículo 33 de la LIS, cuando el 100% de su facturación es con la Península.
Las entidades españolas que operan en Ceuta o Melilla mediante establecimiento permanente pueden aplicar la bonificación del 50 por ciento sobre la cuota íntegra correspondiente a las rentas obtenidas en dichos territorios. Se consideran rentas obtenidas en estos territorios aquellas que correspondan a actividades que determinen el cierre de un ciclo mercantil con resultados económicos. Para efectos de la bonificación, se entienden obtenidas en estos territorios las rentas hasta un importe de 50.000 euros por persona empleada con contrato laboral y a jornada completa, con un límite máximo de 400.000 euros.
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