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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Einbringung von 25 % seiner Anteile an einem Unternehmen in eine Holdinggesellschaft unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen kann und ob die wirtschaftlichen Gründe dafür zulässig sind. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Anforderungen des Artikels 87 erfüllt sind und die Transaktion nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuervermeidung abzielt.
Cuestión planteada Si la operación planteada podría acogerse al régimen fiscal especial regulado en el capítulo VII del título VII de la Ley del Impuesto sobre Sociedades. Y si los motivos económicos pueden considerarse como válidos a efectos de la aplicación del citado régimen especial.
La operación podrá acogerse al régimen especial del capítulo VII del título VII de la LIS si se cumplen los requisitos del artículo 87, como la residencia de la entidad beneficiaria, la participación mínima del 5% y la posesión ininterrumpida de las participaciones durante el año anterior. Asimismo, los motivos de centralizar la toma de decisiones, facilitar la entrada de inversores o diferenciar patrimonios pueden considerarse económicamente válidos según el artículo 89.2 de la LIS. No obstante, el régimen no se aplicará si el objetivo principal es el fraude o la evasión fiscal.
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