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Der Steuerpflichtige erhielt eine Abfindung nach der Auflösung seines Vertrages aufgrund einer wesentlichen Änderung seiner Arbeitsbedingungen. Das Finanzamt stellt fest, dass der Teil, der die verbindlichen Grenzen des Arbeitnehmerstatuts einhält, steuerfrei ist und der darüber hinausgehende Betrag eine Ermäßigung in Anspruch nehmen kann.
Gestellte Frage: Steuerliche Behandlung der erhaltenen Abfindung in der Einkommensteuer der natürlichen Personen. Befreiung in der IRPF. Anwendung der in Artikel 18.2 des Steuergesetzes vorgesehenen Ermäßigung.
Die Abfindung bei Vertragsauflösung aufgrund einer wesentlichen Änderung der Arbeitsbedingungen ist in der Höhe steuerfrei, die gemäß Artikel 41 des Arbeitnehmerstatuts verbindlich festgelegt ist, begrenzt auf 180.000 Euro. Der Betrag, der dieses Limit überschreitet, unterliegt der Einkommensteuer (IRPF), aber die Ermäßigung von 30 Prozent gemäß Artikel 18.2 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) kann angewendet werden, wenn der Entstehungszeitraum mehr als zwei Jahre beträgt und das Limit von 300.000 Euro pro Jahr nicht überschreitet.
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