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Es wurde angefragt, ob ein Inhaber des Nießbrauchs an Aktien die Dividendenbefreiung anwenden kann und wie die Zahlungen für dieses Recht zu behandeln sind. Die DGT stellt klar, dass der Nießbraucher der wirtschaftliche Gesellschafter ist, der zum Anspruch auf die Befreiung berechtigt ist, und dass Zahlungen für den Nießbrauch abzugsfähig sind, sofern sie buchhalterisch als Aufwand erfasst werden.
Cuestión planteada 1º) Si resulta de aplicación la exención prevista en el artículo 21 de la LIS a los dividendos percibidos y a las reservas expresas acumuladas durante el usufructo, percibidos por parte de la consultante como consecuencia del usufructo formalizado sobre el 25% de las acciones de B.
El usufructuario puede aplicar la exención del artículo 21.1 de la LIS siempre que cumpla los requisitos de participación y permanencia, al ser el socio económico que percibe los dividendos. Los pagos realizados para adquirir el derecho de usufructo son fiscalmente deducibles en el Impuesto sobre Sociedades si se imputan contablemente como gasto del ejercicio siguiendo el criterio del ICAC. Los cobros recibidos por el usufructuario deben integrarse en su base imponible del IRPF.
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