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Ein Ratsuchender fragt, ob die Einbringung von Anteilen einer Holdinggesellschaft unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen kann. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die Anforderungen an die Beteiligung und den Besitz erfüllt sind und die Transaktion legitimen wirtschaftlichen Zwecken dient, wie etwa der Rationalisierung der Geschäftsführung oder der Generationenfolge.
Cuestión planteada 1º) Si la operación descrita puede acogerse al régimen fiscal especial previsto en el Capítulo VII del Título VII de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades.
Para aplicar el régimen especial de aportaciones no dinerarias, la entidad beneficiaria debe ser residente en España y el aportante debe mantener una participación de al menos el 5% en sus fondos propios. En el caso de acciones, deben poseerse ininterrumpidamente durante el año anterior a la aportación y la entidad no puede tener como actividad principal la gestión de patrimonio mobiliario o inmobiliario. Además, la operación no debe tener como objetivo principal el fraude o la evasión fiscal, debiendo responder a motivos económicos válidos como la reestructuración o racionalización de actividades.
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