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V3410-15 6. November 2015 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · aportaciones no dinerarias

Anwendung des Sonderregimes für Sacheinlagen bei Erfüllung der LIS-Voraussetzungen und Vorliegen wirtschaftlicher Gründe

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Einbringung von Geschäftsanteilen an einer Gesellschaft unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen kann und ob die wirtschaftlichen Gründe hierfür zulässig sind. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Beteiligungs- und Eigentumsanforderungen erfüllt sind und Gründe wie die Vereinheitlichung von Tätigkeiten sowie Kosteneinsparungen als wirtschaftlich begründet anerkannt werden.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die vorgeschlagene Transaktion unter das im Kapitel VII des Titels VII des Körperschaftsteuergesetzes geregelte steuerliche Sonderregime fallen kann und ob die wirtschaftlichen Gründe für die Anwendung des genannten Sonderregimes als gültig angesehen werden können.

Die Entscheidung der DGT

Die Sacheinlage von Anteilen kann unter das Sonderregime gemäß Artikel 87 des KStG fallen, wenn die empfangende Gesellschaft ansässig ist oder eine Betriebsstätte hat, wenn der Einbringer mindestens 5 % des Eigenkapitals behält und wenn die Anforderungen an die Kontinuität und die Tätigkeit der Gesellschaft erfüllt sind. Ebenso gelten die Gründe der Zusammenlegung von Tätigkeiten zur Vermeidung von Verwaltungskosten und zur Verbesserung der Finanzkraft sowie zur Vermeidung von konzerninternen Darlehen gemäß Artikel 89.2 des KStG als gültige wirtschaftliche Gründe.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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