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V3407-20 24. November 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · división de la cosa común

Entstehung von Veräußerungsgewinnen oder -verlusten bei der Aufteilung einer Miteigentümergemeinschaft

Der Anfragende erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung bei der Auflösung einer Miteigentümergemeinschaft an einer Immobilie, wobei das Grundstück dem Ehegatten zugesprochen wird und eine finanzielle Ausgleichszahlung erfolgt. Die DGT stellt klar, dass eine Zuweisung, die den eigenen Eigentumsanteil übersteigt, eine Vermögensveränderung darstellt, die einen Gewinn oder Verlust auslöst.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Besteuerung der Auflösung einer Miteigentümergemeinschaft im Rahmen der Einkommensteuer für natürliche Personen.

Die Entscheidung der DGT

Die Aufteilung des Miteigentums stellt keine Vermögensänderung dar, wenn die Zuteilung dem Eigentumsanteil entspricht. Werden jedoch Vermögenswerte zu einem Wert zugewiesen, der über diesen Anteil hinausgeht, tritt bei den anderen Miteigentümern eine Vermögensänderung ein, die unabhängig von einer etwaigen Barabfindung einen Veräußerungsgewinn oder einen Veräußerungsverlust auslöst. Im Falle von Personen über 65 Jahren kann der Gewinn steuerfrei sein, wenn die Wohnung zum Zeitpunkt der Übertragung oder in den zwei vorangegangenen Jahren als Hauptwohnsitz gilt.

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