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Ein Unternehmen erkundigt sich nach den Anforderungen an Ansässigkeitsbescheinigungen zur Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Spanien und Frankreich bei der Zahlung von Filmvorführungsrechten. Die DGT stellt klar, dass diese Lizenzgebühren in Spanien mit 5 % besteuert werden und das französische Formular 730 zur Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes zulässig ist.
Cuestión planteada Requisitos necesarios para la validez de los certificados de residencia fiscal a efectos de la aplicación del convenio firmado entre el Reino de España y la República francesa para evitar la doble imposición.
Los cánones por la cesión de derechos de reproducción y distribución de una película cinematográfica tributan en el Estado de la fuente, en este caso España, al tipo del 5 por 100 del importe bruto. Para aplicar el Convenio, el beneficiario puede presentar el formulario nº 730 de la Administración francesa en su versión franco-española para certificar su residencia fiscal en Francia.
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