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Ein in Spanien steueransässiger Steuerpflichtiger mit Immobilien in Belgien erkundigt sich nach der Abzugsfähigkeit der dort gezahlten Steuern in der spanischen Einkommensteuer (IRPF). Die DGT stellt klar, dass die belgische Nichtansässigensteuer abzugsfähig ist, der 'précompte immobilier' jedoch nicht, da dieser keine analoge Natur zur spanischen Einkommensteuer aufweist.
Cuestión planteada El consultante plantea las siguientes cuestiones:
Las rentas de inmuebles en Bélgica pueden tributar en dicho país según su normativa. El residente en España debe incluirlas en su renta mundial y podrá deducir en su IRPF el impuesto pagado en Bélgica como no residente, siempre que sea de naturaleza idéntica o análoga y no exceda la parte del impuesto español correspondiente a esas rentas. Sin embargo, el 'précompte immobilier' no es deducible al ser un impuesto sobre bienes inmuebles que no se considera análogo al IRPF.
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