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Ein Ehepaar mit Behinderungen und Erwerbsminderungsrenten erkundigt sich, ob beide die Steuerermäßigung für unterhaltsberechtigte Ehegatten geltend machen können. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die Anforderungen an das Einkommen und die Behinderung erfüllt sind und der Ehegatte keinen Anspruch auf andere Abzüge für Nachkommen oder Vorfahren begründet.
Cuestión planteada En el caso de un matrimonio, donde el marido percibe una prestación de incapacidad permanente total con un importe anual inferior a 8.000 euros, y un grado de discapacidad del 33%, mientras que la esposa percibe una prestación de incapacidad permanente absoluta exenta de tributación, y con un grado de discapacidad del 33%, siendo ambas prestaciones sus únicas fuentes de ingresos, se cuestiona si ambos cónyuges pueden aplicar mutuamente la deducción por cónyuge con discapacidad a cargo.
Los cónyuges pueden aplicar la deducción por cónyuge no separado legalmente con discapacidad si este no tiene rentas anuales (excluidas las exentas) superiores a 8.000 euros y no genera el derecho a las deducciones por descendientes o ascendientes con discapacidad. Para ello, el beneficiario debe realizar actividad por cuenta propia o ajena o percibir prestaciones de la Seguridad Social o similares. La discapacidad se acredita mediante el reconocimiento de la pensión de incapacidad permanente total, absoluta o gran invalidez.
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