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Ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich nach seinem steuerlichen Wohnsitz in Spanien, da Ehepartner und Kinder dauerhaft in Spanien leben. Die DGT erläutert, dass der Wohnsitz durch einen Aufenthalt von 183 Tagen, den Mittelpunkt der wirtschaftlichen Aktivitäten oder die Vermutung aufgrund des Wohnsitzes von Ehepartner und minderjährigen Kindern bestimmt wird.
Cuestión planteada Residencia fiscal del consultante.
La residencia fiscal se establece si se permanece más de 183 días en España, si el núcleo de actividades o intereses económicos radica en el país, o si existe la presunción de residencia cuando el cónyuge no separado legalmente y los hijos menores dependen de él y residen habitualmente en España. La acreditación de residencia fiscal en otro país solo afecta al cómputo del criterio de permanencia de 183 días. En caso de conflicto de residencia entre España y Alemania, se aplicará el Convenio para evitar la doble imposición entre ambos Estados.
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