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Ein in Chile ansässiger Arbeitnehmer übt seine Tätigkeit per Telearbeit von Spanien aus für ein chilenisches Unternehmen aus. Die DGT prüft, ob diese Einkünfte gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen in Spanien oder ausschließlich in Chile steuerpflichtig sind.
Cuestión planteada
Si el trabajador es residente en Chile, las rentas por teletrabajo desde España solo tributan en Chile si: 1) permanece en España menos de 183 días en cualquier periodo de 12 meses (sin contar días de residencia española); 2) el empleador es residente en Chile; y 3) el empleador no tiene un establecimiento permanente en España. Si no se cumplen estas condiciones, España puede gravar la renta mediante el Impuesto sobre la Renta de No Residentes.
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