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Die Anfragende erkundigt sich, ob im Ausland gezahlte Steuern als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, wenn die Einkünfte nicht aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Ausland stammen. Die DGT stellt klar, dass nur solche Steuern als Aufwand abzugsfähig sind, die nicht auf die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer angerechnet werden können und im Zusammenhang mit der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Quellenstaat stehen.
Cuestión planteada Tratamiento a efectos del Impuesto sobre Sociedades de los gastos en concepto de impuestos pagados en el exterior. Concretamente, si las actividades que originan el pago de impuestos en el exterior tienen la consideración de actividad económica en el sentido del artículo 31.2 de la LIS y, por tanto, los impuestos pagados en el exterior tienen la consideración de gasto fiscalmente deducible para determinar la base imponible del IS.
El importe del impuesto satisfecho en el extranjero que no sea objeto de deducción en la cuota íntegra será gasto deducible solo si se corresponde con la realización de actividades económicas en el Estado de la fuente. En el caso concreto, al no disponer la sociedad de personal ni establecimientos fijos en los países donde presta servicios, no realiza actividad económica en el Estado de la fuente. Por tanto, el exceso de impuesto no deducible en la cuota no será fiscalmente deducible en el Impuesto sobre Sociedades.
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