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Es wurde angefragt, ob der Verkauf eines Fahrzeugs mit Touristenkennzeichen aufgrund seines vorübergehenden Einfuhrstatus von der Grunderwerbsteuer (ITPAJD) befreit ist. Die DGT stellt klar, dass dieser Status zwar von den Einfuhrzöllen befreit, jedoch nicht von der Grunderwerbsteuer entbindet.
Cuestión planteada Teniendo en cuenta que el propio Real Decreto habla específicamente de "vinculación al régimen de importación temporal, lo que motiva la exención de derechos de importación e impuestos interiores", si procede pues, el pago de Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales y Actos Jurídicos Documentados por la adquisición de un vehículo que disfruta ya de placa turística, para ser utilizado en análogas circunstancias, cuando el adquirente cumple todos los requisitos del Real Decreto 1571/1993, que originaron la concesión de matrícula turística al vehículo objeto de adquisición.
La transmisión de un vehículo con matrícula turística está sujeta a la modalidad de transmisiones patrimoniales onerosas del ITPAJD. El régimen de importación temporal de estos vehículos permite la exoneración de derechos de importación, pero no contempla exenciones para el ITPAJD. La única excepción a la sujeción es que la operación esté sujeta al Impuesto sobre el Valor Añadido.
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