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Es wird geprüft, ob die Zahlung der Vergütung eines leitenden Angestellten einer nicht ansässigen Gesellschaft durch eine inländische Gesellschaft zulässig ist, um die Befreiung von der Vermögensteuer in Anspruch zu nehmen. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern dies in der Satzung oder der Gründungsurkunde der beteiligten Gesellschaften ausdrücklich vorgesehen ist.
Cuestión planteada Si, a efectos de la exención en el Impuesto sobre el Patrimonio, sería válido que las remuneraciones percibidas por un directivo por el ejercicio de sus funciones en una entidad no residente se satisficiesen por una entidad residente.
Para acceder a la exención del artículo 4.Octavo.Dos de la Ley 19/1991, no es obligatorio que las remuneraciones sean satisfechas por la propia entidad en la que se ejercen las funciones de dirección. Es válido que las perciba una entidad distinta, como una filial residente, siempre que dicha previsión conste expresamente en la escritura de constitución o en los estatutos sociales de alguna de las entidades. Los requisitos legales de la exención deben cumplirse respecto de la entidad de la que se pretende la exención.
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