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V3285-15 26. Oktober 2015 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Vergütungen eines Gesellschafters: Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit oder nichtselbstständiger Arbeit

Ein Gesellschafter und Geschäftsführer einer professionellen Dienstleistungsgesellschaft erkundigt sich nach der Besteuerung seiner Vergütungen in der Einkommensteuer (IRPF) sowie der Umsatzsteuerpflicht. Die DGT stellt klar, dass die steuerliche Einordnung in der Einkommensteuer davon abhängt, ob der Gesellschafter als Selbstständiger registriert ist und welche Tätigkeit die Gesellschaft ausübt. Hinsichtlich der Umsatzsteuer ist hingegen zu prüfen, ob das Verhältnis auf Unabhängigkeit oder Unterordnung basiert.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Erbetene Auskunft zur Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz (IRPF) der Vergütung für die vom Antragsteller an die Gesellschaft erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung der durch das Gesetz 26/2014 geänderten Fassung des Artikels 27 des Einkommensteuergesetzes.

Die Entscheidung der DGT

Bei der Einkommensteuer (IRPF) handelt es sich bei den Vergütungen für die Funktion als Geschäftsführer stets um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Bei professionellen Dienstleistungen, die für die Gesellschaft erbracht werden, gelten diese als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit, sofern der Gesellschafter im Sondersystem der Sozialversicherung für Selbstständige versichert ist; andernfalls handelt es sich um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Im Hinblick auf die Umsatzsteuer hängt die Steuerpflicht davon ab, ob ein Abhängigkeits- oder Unabhängigkeitsverhältnis besteht, wobei analysiert wird, ob der Gesellschafter eigene Mittel organisiert, ein wirtschaftliches Risiko trägt oder den organisatorischen Kriterien der Gesellschaft unterliegt. Die Anmeldung im Register ist obligatorisch, wenn der Gesellschafter für die Umsatzsteuer den Status eines Unternehmers oder Freiberuflers innehat.

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